Viele Menschen erleben bereits nach den ersten 5 Sitzungen eine erste Erleichterung.
Im Rahmen einer Kurzzeittherapie können wir diese Entlastung stabilisieren. Hier geht es darum, alltagsnahe und erreichbare Ziele zu formulieren und mit psychotherapeutischen Mitteln hieran zu arbeiten.
Um nachhaltige Veränderungsprozesse ins Rollen zu bringen, entscheiden sich viele Patient:innen für eine Verlängerung auf eine Langzeittherapie. Insgesamt dauert eine Therapie dann circa 1,5 Jahre und 60 Sitzungen.
VT Basis: Ich biete Ihnen in meiner Praxis moderne Verhaltenstherapie (VT) an und greife dabei gerne auch auf Standardmethoden wie Ziel-Erreichungs-Skalen, Situationsanalysen und Kognitive Umstrukturierung zurück.
Schematherapie: Ihr Denken, Fühlen, und Verhalten schauen wir uns vor dem Hintergrund Ihrer Lebensgeschichte an - dem Ursprung wiederkehrender Muster. Das Ziel hierbei ist, einen hilfreichen Umgang mit "alten" Gefühlen zu finden, die Sie auch heute noch einschränken.
Fokus Emotionen: Häufig helfen erlebnisaktivierende Verfahren dabei, Ihre unangenehmen Gefühle zu verstehen und so zu verändern, dass sie leichter mit ihnen leben können.
Private Krankenversicherung und Beihilfe: Hier werden in der Regel die Kosten einer Psychotherapie übernommen. Dennoch sollten Sie vorher Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,56€ pro Therapiestunde berechnet.
Selbstzahler: Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall muss Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten. Das Honorar beträgt 100,56€ (GOP) und kann in begründeten Einzelfällen nach Absprache reduziert werden.
Gesetzliche Versicherung: Gesetzlich Versicherte können bei mir nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren eine Therapie beginnen.
Sie sind als gesetzlich Versichte:r auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz und haben bei den Kolleg:innen, die einen Kassensitz haben, bisher keinen Platz gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit entweder als Selbstzahler:in oder im Rahmen der Kostenerstattung Privatpraxen aufzusuchen. Kostenerstattung bedeutet, dass Sie mit meiner Hilfe einen Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis (wegen Unterversorgung + Dringlichkeit) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wenn dieser bewilligt wird, können Sie auch in meiner Privatpraxis mit der Therapie beginnen. Sie müssen sich dann keine Gedanken um die Finanzierung machen.
Ihre Krankenkasse bewilligt den Antrag auf Kostenübernahme nur, wenn Sie nicht länger auf einen Psychotherapieplatz warten können und es in der Regelversorgung aber aktuell keinen freien Platz gibt (Unterversorgung bzw. Systemversagen). Wenn die Krankenkasse also diese unaufschiebbare Leistung nicht erbringen kann, dann sollten Sie auf Ihr Recht auf Behandlung nach § 13 Abs. 3 SGB V hinweisen:
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Wahrscheinlich haben Sie sich schon bei mehreren Therapeut:innen nach freien Plätzen für eine ambulante Psychotherapie erkundigt (eine Liste von Therapeuten finden Sie z.B. bei www.therapie.de oder bei www.psych-info.de). Wenn Sie kein Glück hatten und wie viele andere Menschen auch mehrere Monate Wartezeit auf einen Therapieplatz in Aussicht gestellt bekommen haben, dann sind die Voraussetzungen für das sog. Systemversagen erfüllt.
Vor allem Menschen, die akut oder schwer krank sind, sollten aus fachlicher Sicht nicht länger als 12 Wochen auf einen Platz warten müssen und im besten Fall natürlich sofort versorgt werden können. Die Behandlung ist dann besonders dringlich, um eine weiterführende gesundheitliche Gefährdung sowie die Chronifizierung der Symptomatik zu verhindern. Dies kann auch gegeben sein, wenn sich bei Ihnen eine deutliche Verschlimmerung einer schon länger bestehenden Problematik eingestellt hat - z.B. in Folge einer belastenden Lebenssituation.
Neben ihrem persönlichen Anschreiben an die Krankenkassen brauchen Sie dementsprechend einige Unterlagen für Ihren Antrag. Ich biete Ihnen hierfür gerne eine persönliche Erstberatung an, in der ich mit Ihnen in Ruhe alles durchgehe und Ihnen bei allen Schritten helfe.
Falls Sie vorab schon Interesse an dem genauen Vorgehen haben, habe ich Ihnen hier zusammengefasst, welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen.
1. Nachweis über den Besuch einer Sprechstunde (PTV 11)
Viele Krankenkassen erwarten, dass vor der Beantragung der Kostenerstattung eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht wird (50 Min). Darin kann der Therapeut abklären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, wie dringlich diese ist und ggf. eine erste Diagnose stellen. Hierfür bekommen Sie schnell einen Platz, z.B. bei einer meiner Kolleginnen. Am Ende halten Sie das PTV 11-Formular in den Händen.
2. Nachweis über das Systemversagen
Falls Sie nun trotz Empfehlung der Sprechstunde keinen Psychotherapieplatz finden konnten, sollten Sie in einem Telefonprotokoll (Name + Datum reicht aus) belegen, dass Sie bei 5-10 Psychotherapeut:innen mit Kassensitz angerufen haben ohne einen Therapieplatz in Aussicht gestellt bekommen zu haben. Dafür reicht auch ein Telefonat mit der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung, falls Sie besondere Dringlichkeit in Ihrem PTV 11 Formular bestätigt bekommen haben. Wichtig: Es geht um einen Therapieplatz! Die Terminservicestelle kann Ihnen meist eine Sprechstunde (1x 50 Min.), eine Probatorik (4 x 50 Min.) und machmal auch eine Akutbehandlung (12 x 50 Min.) vermitteln. Wenn Ihnen in der Sprechstunde auf Ihrem PTV 11-Formular aber eine Psychotherapie empfohlen wurden, dann sind diese Vermittlungsversuche für Sie nicht zielführend - eine Psychotherapie hat zwischen 25 und 80 Sitzungen.
3. Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht
Zur Unterstützung Ihres Antrags bei der Krankenkasse ist es zuletzt ratsam, sich von ärztlicher Seite ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen und einen Konsiliarbericht einzuholen, in dem festgestellt wird, dass keine körperlicher Erkrankung die Ursache für Ihr Leiden ist.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
I also offer psychotherapy in English.
Ik bied ook psychotherapie in het Nederlands.
Copyright © 2019 Psychotherapie Badra – Alle Rechte vorbehalten.